Sinti und RomaBasisfakten im überblickStand: Februar 2002 |
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| "Sinti und Roma" ist in der Bundesrepublik die
offizielle Bezeichnung des Volkes, das viele unter dem Namen
"Zigeuner" kennen. Die meisten Angehörigen dieser Minderheit
möchten nicht "Zigeuner" genannt werden, da dieser Begriff oft
mit "ziehender Gauner" assoziiert wird. Er wird von den
Sprachwissenschaftlern meist entweder von dem persischen Wort 'Ciganch'
(Musiker, Tänzer) oder dem byzantinischen Wort 'Atciganoi'
(Unberührbare) abgeleitet. Die Sprache der Sinti und Roma, das Romanes,
hat sich aus dem indischen Sanskrit entwickelt. 'Rom' (Plural 'Roma')
bedeutet Mensch. Vielfach wird die Bezeichnung 'Roma' als überbegriff
für die gesamte Gruppe verwendet. Die Gesellschaft für bedrohte Völker
und andere benutzen sie jedoch nur für die osteuropäischen Angehörigen
dieses Volkes.
Die Weltpopulation der Sinti, Roma und anderer zugehöriger Gruppen beträgt heute etwa zwölf Millionen. Die größten Gemeinschaften befinden sich in den osteuropäischen Ländern (jeweils 300.000 bis zu einer Million Roma; in Rumänien nach Schätzungen sogar 1,5 bis drei Millionen) und in Spanien (400.000 bis 500.000 'Cale'). In der Bundesrepublik leben nach Schätzungen etwa 60.000 - 70.000 deutsche Sinti und etwa 40.000 deutsche Roma. Die Zahl der osteuropäischen Roma, die sich derzeit in Deutschland um Asyl bewerben oder als geduldete Flüchtlinge hier leben, ist schwer zu schätzen. Vermutlich halten sich derzeit etwa 20.000 Roma-Flüchtlinge aus dem Kosovo bei uns auf. Die Geschichte der Sinti und Roma Sinti und Roma sind zwischen dem 8. und 12. Jahrhundert aus ihrer ursprünglichen Heimat, dem indischen Punjab, über Pakistan, Iran, die Türkei und die Balkanländer nach Europa gekommen. Ihren Lebensunterhalt verdienten sie vor allem als Schmiede, Werkzeugmacher, Kesselflicker, Scherenschleifer, Korbflechter und Pferdehändler, manche auch als Musikanten und Künstler. Große Gruppen ließen sich im osteuropäischen Raum - den heutigen Ländern Rumänien, Bulgarien, auf dem Gebiet des früheren Jugoslawien, der Slowakischen und der Tschechischen Republik sowie in Ungarn - nieder. Andere zogen nach Westeuropa weiter. 1392 wurden die Sinti in Hildesheim erstmals urkundlich erwähnt. Etwa ab dem 16. Jahrhundert wurden in ganz Europa "Zigeuner"-feindliche Gesetze erlassen. Die Polizei- und Landesverordnungen für Sachsen, Thüringen und Meißen aus dem Jahre 1589 sahen z. B. vor, dass ihnen Hab und Gut weggenommen werden kann, und dass sie "samt Weib und Kind außer Landes getrieben" werden sollen. Bis zum 18.Jahrhundert wurden sie in sämtlichen deutschen Ländern für vogelfrei erklärt. Im Zeitalter der Aufklärung wurde mit entsprechenden Gesetzen (Sprachverbot, Zwangsehen mit Nicht-"Zigeunern", Wegnahme der Kinder) ihre Assimilation angestrebt. Ab Mitte des 18.Jahrhunderts, als aus Ost- und Südosteuropa verstärkt Roma zuwanderten, begann man in Deutschland, zunächst die ausländischen Roma und ab Beginn des 20.Jahrhunderts auch die deutschen Sinti systematisch zu erfassen. Auf dieses während des Kaiserreichs und der Weimarer Republik aufgebaute behördliche Registrationsnetz konnten einige Jahrzehnte später die nationalsozialistischen Behörden bei der Ausführung ihrer Vernichtungspolitik zurückgreifen. Aus anderen europäischen Ländern - Skandinavien, Frankreich, Ungarn und den Balkanländern - sind ähnliche Gesetze, Erlasse und Verordnungen wie in den deutschen Fürstentümern und Ländern bekannt. Die damals noch häufig praktizierte reisende Lebensform der Sinti und Roma, die im Grunde nirgendwo geduldet waren, wurde schließlich zu ihrer Überlebensstrategie. Opfer der NS-Vernichtungspolitik Während des Dritten Reiches erreichte die menschenverachtende Behandlung der Sinti und Roma in Europa ihren Höhepunkt. Mehr als eine halbe Million von ihnen, darunter Zehntausende Kinder, wurden während des Nationalsozialismus in Deutschland und in den Staaten unter deutscher Besatzung umgebracht. Bereits zu Beginn der 30er Jahre wurden sie in sogenannte "Zigeunerlager" deportiert. 1938 wurde der Runderlass zur "Bekämpfung der Zigeunerplage" herausgegeben. Dieser Himmler-Erlass hatte zum Ziel, "die Regelung der Zigeunerfrage aus dem Wesen dieser Rasse heraus in Angriff zu nehmen". 1942 wurde im sogenannten Auschwitz-Erlass die Deportation aller "zigeunerischer Personen" in die Vernichtungslager nach Polen angeordnet. Bereits Anfang 1940 waren erste Deportationen von Sinti und Roma von verschiedenen grenznahen Regionen aus in das Generalgouvernement Polen erfolgt. Sie teilten das Schicksal der Juden (auch der Kommunisten und anderer Oppositioneller), wurden in den Konzentrationslagern vergast, durch Arbeit und Nahrungsentzug zu Tode gequält, zwangssterilisiert oder von Medizinern bei Menschenversuchen missbraucht und getötet. Der Völkermord wurde verleugnet Anders als die NS-Verbrechen am jüdischen Volk, wurde der Völkermord an den Sinti und Roma nach Ende des Dritten Reiches bei uns bis 1979 verleugnet. Ihre Diskriminierung und Verfolgung wurde fortgesetzt: Nach Kriegsende wurde in Bayern die Landfahrerzentrale als Nachfolgeinstitution der NS-Zigeunerzentrale eingerichtet. Sie arbeitete bis 1970 mit Nazi-Akten zahlreicher deutscher Sinti und Roma weiter. Viele von ihnen blieben zunächst staatenlos, weil ihnen die Staatsbürgerschaft unter Hitler entzogen worden war. Nur unter erheblichem öffentlichem Druck bekamen die letzten von ihnen in den 80er Jahren endlich ihre deutsche Staatsangehörigkeit wieder. Die meisten Sinti und Roma wurden von den Landesentschädigungsämtern um die Wiedergutmachung selbst für schwerste gesundheitliche Folgeschäden betrogen.1956 nämlich hatte der Bundesgerichtshof in einem krassen Fehlurteil geleugnet, dass Sinti und Roma schon vor 1943 aus rassischen - und nicht aus "kriminalpräventiven" - Gründen schweres Unrecht zugefügt worden war. Dieses Urteil wurde 1963 zwar aufgehoben, die auf ihm beruhenden Fehlentscheidungen jedoch nicht. 1981 wurde eine Härteregelung für Betroffene durchgesetzt, und der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma konnte in einzelnen Fällen Nachzahlungen erwirken. Dennoch mussten etliche Sinti und Roma noch bis in die 90er Jahre hinein um ihre Wiedergutmachung kämpfen. Zusammen mit dem Sekretariat der internationalen Romani-Union und dem Verband deutscher Sinti nahm die Gesellschaft für bedrohte Völker ab 1979 systematisch die Öffentlichkeitsarbeit für die Bürgerrechte der Sinti und Roma in der Bundesrepublik auf. 1982 erkannten der damalige Bundeskanzler Helmut Schmidt und der Oppositionsführer Helmut Kohl endlich offiziell und öffentlich an, dass an Sinti und Roma Völkermord verübt worden war, und sagten Verbesserungen für die gesamte Volksgruppe zu. Im selben Jahr wurde der Zentralrat Deutscher Sinti und Roma mit Sitz in Heidelberg gegründet. Inzwischen setzen sich in einigen Bundesländern Länderbüros des Zentralrates für die Interessen der überwiegend sesshaften deutschen Sinti und Roma ein. Somit haben diese nun selbst Instrumente in der Hand, um Diskriminierungen zu bekämpfen und Vorurteile abzubauen. Dies ist nach wie vor und besonders angesichts rechtsradikaler Ausschreitungen gegenüber "Fremden" in Deutschland besonders wichtig. Dazu gehört auch, die Erinnerung an den Völkermord an Sinti und Roma wach zu halten. An einigen Orten der Bundesrepublik wurden auf Initiative des Zentralrats Deutscher Sinti und Roma sowie seiner Landesverbände Mahnmale zur Erinnerung an die Nationalsozialismus ermordeten Sinti und Roma errichtet. Auch die Arbeit des 1997 unter Beteiligung von Bundestagspräsidentin Süssmuth und Bundespräsident Herzog offiziell eröffneten Dokumentations- und Kulturzentrums der Sinti und Roma ist unter anderem diesem Ziel gewidmet. Roma im ehemaligen Jugoslawien Unmittelbar nach der Besetzung im April 1941 durch deutsche und italienische Truppen wurde in Jugoslawien die Vernichtungspolitik eingeleitet; grausam und systematisch wurden Juden und Roma umgebracht. Nach dem Zweiten Weltkrieg bis zum Zerfall des ehemaligen Jugoslawien war die etwa eine Million große Minderheit der Roma nicht als nationale Minderheit anerkannt. Die wirtschaftliche Situation dieser Volksgruppe war miserabel: Die meisten Roma lebten in einem traurigen Kreislauf aus Armut, schlechter Wohnsituation, Arbeitslosigkeit und Diskriminierung, aus dem auszubrechen nur wenigen gelang. In Bosnien-Herzegowina sind Roma ebenso wie die bosnischen Muslime Opfer "ethnischer Säuberungen" geworden. Vor dem Krieg lebten in Bosnien schätzungsweise 80.000 Roma, heute sind die meisten entweder gefallen, ermordet oder vertrieben. Inzwischen sind die meisten Roma-Flüchtlinge aus dem Ausland nach Bosnien zurückgekehrt. Sie haben sich in mehreren Vereinen organisiert und versuchen, Verbesserungen ihrer Situation zu erwirken, die von Diskriminierung und massiven sozialen und wirtschaftlichen Problemen gekennzeichnet ist. Auch in Serbien und Montenegro haben Roma einen schweren Stand. Bis zu 700.000 Roma leben in diesen beiden Teilrepubliken, einschließlich 70.000 Roma-Flüchtlingen aus dem Kosovo. Tausende leben in Flüchtlingslagern oder in überfüllten Barackensiedlungen. Roma werden in Serbien immer wieder Opfer von übergriffen rechtsradikaler Banden. Gegen solche übergriffe wird nur selten vorgegangen. Ganz besonders prekär ist die soziale Lage der meisten Angehörigen dieser Minderheit: Viele leben weit unterhalb des Existenzminimums; die wenigsten haben einen Arbeitsplatz. Roma-Kinder erreichen nur selten einen Schulabschluss. Dringend nötig sind gezielte Hilfs- und Fördermaßnahmen in verschiedenen Bereichen, um die Betroffenen aus dem sozialen Elend herauszuholen. Eine etwas andere Situation ist in der unabhängigen "Ehemaligen jugoslawischen Republik Mazedonien" gegeben, die im Januar 1992 aus dem jugoslawischen "Rumpfpräsidium" ausgetreten ist. ökonomisch ist Mazedonien in einer sehr schwierigen Situation, und tiefgreifende wirtschaftliche und strukturelle Hilfen des Auslands für Mazedonien gibt es kaum. Roma sind von den ökonomischen Problemen besonders hart betroffen. Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, katastrophale hygienische Bedingungen in den Roma-Wohnvierteln, gravierende medizinische Unterversorgung und mangelnde Bildungschancen sind noch heute für die Lage der meisten Roma in Mazedonien charakteristisch. Darüber hinaus sind Roma immer wieder Diskriminierungen von Seiten der Ordnungskräfte ausgesetzt. Die Angehörigen der Roma und anderer nicht-albanischer Minderheiten sind im Kosovo kollektiv Opfer von gezielter ethnischer Vertreibung geworden. Nach Milosevics Kriegsverbrechen an den bosnischen Roma sind die Angriffe albanischer Extremisten gegen Roma und Aschkali im Kosovo die schlimmsten seit den Verbrechen der Nationalsozialisten. Ihnen wurde vorgeworfen, während des Kosovo-Krieges und zuvor mit den Serbien paktiert zu haben – ein höchstens in wenigen Einzelfällen zutreffender, kollektiv jedoch unberechtigter Vorwurf. Von den ursprünglich etwa 150.000 Angehörigen dieser Minderheiten leben heute (Februar 2002) nur noch etwa 10.000 im Kosovo. Die übrigen sind aus dem Land gejagt worden: Etwa 14.000 Häuser der Roma, Aschkali und Kosovo-ägypter wurden in Brand gesteckt, 74 der von einem Beauftragten der Gesellschaft für bedrohte Völker (GfbV) untersuchten 314 Dörfer und Siedlungen dieser Minderheiten vollständig zerstört. Die im Kosovo zurückgebliebenen Roma leben zum Teil in abgeschlossenen Enklaven, zum Teil in Binnenflüchtlingslagern. KFOR-Truppen bemühen sich darum, die Ansiedlungen der Roma vor den Angriffen extremistischer Albaner abzuschirmen werden. Die Angehörigen dieser Minderheit können jedoch bis heute nicht zuverlässig geschützt werden. Bis zum Sturz Ceausescus war den 1,5 bis 3 Millionen rumänischen Roma die Anerkennung als nationale Minderheit vorenthalten worden. Nach 1989 durften Roma erstmals in der Geschichte Rumäniens eigene kulturelle Einrichtungen gründen, Zeitungen in Romanes herausgeben und sich politisch organisieren. Ihre Menschenrechtslage verschlechterte sich jedoch zusehends: In den Jahren 1990 bis 1994 kam es zu etwa 30 pogromartigen Ausschreitungen gegen Roma in rumänischen Städten und Dörfern. Die Polizei schützte die Betroffenen entweder gar nicht oder nicht wirksam genug; die dafür Verantwortlichen wurden nicht verurteilt. Zahlreiche Roma-Familien entschieden sich vor allem in den Jahren 1991 und 1992 für die Flucht, weil sie nicht länger in einer Atmosphäre der Angst vor ihren Nachbarn leben wollten. Dazu kommt die katastrophale sozioökonomische Lage der Roma: Viele leben unterhalb des Existenzminimums, die Arbeitslosigkeit ist überdurchschnittlich hoch. Die damals aus Rumänien nach Deutschland geflohenen Roma mussten nach abgelehntem Asylantrag wieder zurückkehren. Roma in den übrigen osteuropäischen Ländern In allen osteuropäischen Ländern, in denen Roma starke Minderheiten stellen, wurden innerhalb kurzer Zeit politische Parteien sowie demokratische und sozial-kulturelle Vereinigungen gegründet. In Rumänien, in der Tschechischen Republik, in der Slowakischen Republik sowie in Ungarn konnten Kandidaten der Roma in das Parlament einziehen. Der politische Einfluss der Roma ist allerdings in keinem der Länder Osteuropas angemessen. Eine gezielte, intensivere kulturelle und wirtschaftliche Förderung dieser Volksgruppe ist dringend nötig, ebenso wie Initiativen zum Abbau von Vorurteilen gegenüber Roma. In Bulgarien sind Roma häufig Opfer polizeilicher Schikanen und übergriffe. In Ungarn sowie in der Tschechischen und der Slowakischen Republik kommt es seit Jahren immer wieder zu gewalttätigen übergriffen von Skinheads auf diese Volksgruppe. In Tschechien eskalierte die Lage, als 1999 in der Stadt "Usti nad Labem" (Aussig) eine Mauer innerhalb eines Wohngebietes errichtet wurde, die die von den Roma bewohnten Häuser von den übrigen abtrennte. Angeblich sei von den Roma-Häusern unerträglicher Lärm ausgegangen. Internationale Proteste bewirkten schließlich, dass die Mauer wieder niedergerissen werden musste. Die Roma mit deutscher Staatsbürgerschaft sind vor 150 bis 80 Jahren aus den südosteuropäischen Ländern, hauptsächlich aus Ungarn, nach Deutschland gekommen. Eine beträchtliche Anzahl ausländischer Roma wurde als ausländische Arbeitskräfte in den sechziger und Anfang der siebziger Jahre aus dem ehemaligen Jugoslawien von der Bundesrepublik angeworben. Diese Roma haben in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis und einen Arbeitsplatz. Einige Roma in Deutschland haben keine Staatsangehörigkeit, und die übrigen ausländischen Roma leben als Flüchtlinge bei uns. Die Roma-Flüchtlinge aus Serbien, Mazedonien, Rumänien und anderen osteuropäischen Ländern werden zumeist nicht als asylberechtigt anerkannt, da im allgemeinen davon ausgegangen wird, dass ihre Fluchtmotive ausschließlich wirtschaftlicher Art sind, obwohl die Ursachen der Verelendung in einer umfassenden Unterdrückung und Diskriminierung dieser Volksgruppe liegen. Die Roma-Flüchtlinge aus dem Kosovo werden seit dem Herbst 1999 in Deutschland geduldet, weil selbst die UNO-Verwaltung im Kosovo sowie die KFOR-Truppen ihren Schutz nicht garantieren können. Aber seit einigen Monaten werden Gespräche mit der Regierung der Bundesrepublik Jugoslawien darüber geführt, dass Roma aus dem Kosovo aus Deutschland in Serbien und Montenegro aufgenommen werden sollen. (Stand: Februar 2002) Gegen solche Pläne setzt sich die Gesellschaft für bedrohte Völker entschieden zur Wehr, da selbst einheimische Roma in Serbien und Montenegro unter großem Druck stehen, vielfach diskriminiert werden und in oftmals verelendeten Verhältnissen leben. Darüber hinaus beherbergt Serbien/Montenegro ca. 150.000 serbische Flüchtlinge und ca. 70.000 Roma-Flüchtlinge aus dem Kosovo-Krieg sowie weitere 500.000 serbische Flüchtlinge aus dem Kroatien Krieg und dem Bosnien Krieg. Diese großen Flüchtlingszahlen sprengen bereits heute die Aufnahmekapazitäten Serbiens und Montenegros bei weitem. Menschenrechtsarbeit für Sinti und Roma Die Gesellschaft für bedrohte Völker informiert die deutschsprachige Öffentlichkeit über die Unterdrückung der Roma in Osteuropa und versucht, durch politische Kampagnen dazu beizutragen, dass Roma in diesen Ländern angemessen unterstützt und als nationale Minderheiten gefördert werden. In Deutschland setzt sich die Gesellschaft für bedrohte Völker dafür ein, dass Roma-Flüchtlinge dann nicht in ihr Herkunftsland zurückgeschickt werden, wenn sie dort gefährdet sind, wie es derzeit bei den Kosovo-Roma der Fall ist. Wir rufen die deutsche Regierung und die europäischen Institutionen dazu auf, sich aufgrund der Fluchtbewegung der Roma nach Westeuropa mit den Menschenrechtsverletzungen an Roma in den osteuropäischen Ländern zu befassen und politisch auf die jeweiligen Regierungen einzuwirken, die Lage dieser Minderheit zu verbessern. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland gibt es keinen gesonderten Minderheitenschutz-Artikel. Aber zumindest die alteingesessenen Minderheiten stehen in Deutschland doch unter einem besonderen Schutz. Denn die Bundesrepublik ist Unterzeichnerstaat der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen vom 5.11.1992 sowie des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten vom 1.2.1995. Im Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, das in Deutschland am 01.02.1998 in Kraft trat, sind elementare Minderheitenrechte und Ziele für das Zusammenleben der Volksgruppen in den Unterzeichnerstaaten verankert. Die Sprachencharta des Europarats, der bisher 15 Staaten beigetreten sind, ist in Deutschland seit Anfang 1999 in Kraft. Darin werden das Dänische, das Sorbische, das Nordfriesische, das Saterfriesische und das Romanes der deutschen Sinti und Roma als Minderheitensprachen sowie das Niederdeutsche als Regionalsprache im Sinne der Charta angesehen. In der Charta sind Ziele und Grundsätze niedergelegt, die für eine Anerkennung und Förderung dieser Sprachen gelten sollen. Sie enthält Verpflichtungen in Hinblick auf die Bereitstellung von Rahmenbedingungen für die Verwendung dieser Sprachen im Bereich der Bildung, bei den Behörden, im kulturellen Bereich und im Medienbereich der Unterzeichnerstaaten. Die Anwendung dieser Charta benötigt Förderung und Unterstützung von staatlicher Seite. In Deutschland hat das Kabinett im Oktober 2001 der Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Sprachencharta vorgelegt. Es stellt – gemeinsam mit dem ersten Gesetz zur Sprachencharta - die Weichen für praktische Verbesserungen im alltäglichen Gebrauch der jeweiligen Sprache, so auch für den Gebrauch des Romanes der deutschen Sinti und Roma im Bundesland Hessen. Hessen ist bisher das einzige Bundesland, in dem die Umsetzung der europäischen Sprachencharta bereits aktiv vorbereitet wird. Text und Ansprechpartnerin für Nachfragen : Annelore Hermes, Referentin im Bundesbüro der GfbV (Göttingen)
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